Wissenswertes für Ihren Aufenthalt und Reservierungsbedingunen
Preise
Die Preise verstehen sich pro Woche für die angegebenen Personen. Im Preis sind folgende Leistungen enthalten: Bettwäsche, Handtücher und Endreinigung.
Ortstaxe
In allen Südtiroler Beherbergungsbetrieben wird eine Gemeinde-Aufenthaltsabgabe (Ortstaxe) eingehoben. Die Höhe des Betrages ist € 2,10 pro Person und Tag und wird separat verrechnet. Die Ortstaxe wird bei Abreise fällig und wird in der Zahlungsbestätigung extra angeführt. Kinder unter 14 Jahren sind von der Ortstaxe befreit.
Zahlungsbedingungen
Barzahlung, Banküberweisung oder Scheck.
Reservierungsbedingungen
Für die Reservierung bitten wir Sie ein Angeld in der Höhe von 30% des Gesamtbetrages zu leisten. Das Angeld wird bei Absage, verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise seitens des Gastes nicht rückerstattet.
Buchungsbestätigung
Die Reservierung ist bei Erhalt des gewünschten Angeldes und bei Übermittlung der Reservierungsbestätigung bindend.
An- und Abreise
Die Apartments sind am Anreisetag ab 13.00 Uhr bezugsfertig. Am Abreisetag ersuchen wir Sie, die Apartments bis 10.00 Uhr frei zu geben. Falls Sie später als 19.00 Uhr anreisen, bitten wir um kurze Nachricht.
Reiseversicherung
Wir empfehlen allen Gästen eine Reiseversicherung abzuschließen. Im Falle einer Stornierung übernimmt die Versicherung die Stornokosten und Ihnen wird das gesamte Angeld zurückerstattet. Prämienberechnung und/oder Abschließung der Versicherung: https://bit.ly/HGV_insurance_DEU Pflichtinformation nach EU-Verordnung Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und RatsPlattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR) der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Gästekarte
Bei Vervollständigung des Aufenthaltsvertrags wird dem Gast der Val Gardena Guest Pass (in Folge Guest Pass) ausgestellt, der laut Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 732/2022 für die gesamte Dauer seines Aufenthalts sowie ab 0:00 Uhr des Tages der Anreise bis 24:00 Uhr am Tag der Abreise gültig ist. Der Guest Pass umfasst die Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des Südtirolmobil-Verbundgebiets sowie zusätzliche Leistungen, welche pro Tourismusorganisation unterschiedlich ausfallen. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info. Einziger Südtirol weiter Träger des Guest Pass ist das Mobilitätskonsortium welches als einheitliche Koordinierungsstelle gemäß obigen LR-Beschluss vom Landesverband der Tourismusorganisationen Südtirols (LTS) am 16.11.2022 ernannt wurde. Die Einzelheiten der mit dem Guest Pass verbundenen Zusatzleistungen sowie die Nutzungsbedingungen des Guest Pass werden von dem mit der Ausstellung und Verwaltung des Guest Pass beauftragten Dritten mitgeteilt. Detaillierte Informationen finden Sie unter: suedtirol-guestpass.info